Pflegebedürftige Personen, die zuhause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen gepflegt werden,
haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln bis zu einem Betrag von 40€ pro Monat.
Oft ist nicht bekannt, dass diese Kosten von der Pflegekasse übernommen werden können.
So beantragen Sie die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel – ganz schnell und einfach:
Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse, können wir Sie mit den genehmigten Pflegehilfsmitteln monatlich
bis zu einer Höhe von 40 Euro ohne Zuzahlung versorgen. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir.
Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke gerne zur Verfügung. Wir helfen!