Ich habe den Schlüssel für mein E-Rezept verloren. Was kann ich tun?
Sie können sich den Schlüssel erneut von der Arztpraxis aushändigen lassen.
Das E-Rezept löst das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen Server ab. Als Patient bekommen Sie nicht das eigentliche Rezept, sondern einen Schlüssel (E-Rezept-Token) ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.
Seit dem 1. September 2022 sind wir startklar!
Nein, wenn Sie kein Smartphone nutzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sie können sich den E-Rezept-Token in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken lassen oder bequem auf Ihrer Gesundheitskarte speichern lassen und mit in die Apotheke nehmen. Auf dem Ausdruck sind neben dem Schlüssel noch Angaben zu den verordneten Medikamenten, damit Sie lesen können, was Ihnen verschrieben wurde.
Sie können unserer „Meine Apotheke“-App oder z. B. die „E-Rezept“-App der GEMATIK nutzen, um Ihre E-Rezepte zu verwalten. Um die App freizuschalten, brauchen Sie ein modernes Mobiltelefon und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Zudem brauchen Sie eine PIN von der Krankenkasse.
Wenn Sie diese technischen Voraussetzungen nicht haben, können Sie den E-Rezept-Token auf Ihrem Papierausdruck fotografieren und per Mobiltelefon an die Apotheke schicken, achten Sie dabei auf die Datenschutzrichtlinien.
E-Rezepte werden verschlüsselt transportiert und liegen auf einem geschützten Server in Deutschland. Ärzte und Apotheken brauchen staatlich geprüfte Sicherheits-Hardware und elektronische Ausweise, um auf diesen Server zuzugreifen. Auch dann kann die Apotheke ein E-Rezept nur lesen, wenn sie den Schlüssel dafür bekommt. Als Patient entscheiden Sie allein, welcher Apotheke Sie diesen Schlüssel aushändigen. Das System ist also sehr sicher.
Sie können sich den Schlüssel erneut von der Arztpraxis aushändigen lassen.
Ja, aber nur, wenn Sie den Schlüssel dafür vorlegen.
Natürlich an uns, kommen Sie gern vorbei und wir versuchen alle Fragen zu klären.
Die ABDA hat zum E-Rezept alles wissenswerte unter https://www.das-e-rezept-ist-da.de/#e-rezept zusammengetragen.